(1) Die Versorgungsbetriebe (Gas-, Wasser-, Wärme- und Strom- und Telekommunikationsversorgung und Dienstleistungen), die Verkehrsbetriebe (Parkierungseinrichtungen), der Ersatzneubau des Stiftsbades am Bildungszentrum sowie die dazu eingegangenen Beteiligungen sind zu einem Eigenbetrieb zusammengefasst und werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und dieser Satzung geführt. (2) Der Zweck des Eigenbetriebs einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe sind der Bezug, die Erzeugung, die Verteilung sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Wärme und Energie, der Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen, das Erbringen von Dienstleistungen sowie der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen, die dem öffentlichen Verkehr dienen sowie der Erwerb, Bau und Betrieb von Bädern. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Dazu ist er berechtigt, Beteiligungen einzugehen. Er kann auf Grund von Vereinbarungen seine Versorgungsleistungen sowie seine Dienstleistungen auf andere juristische Personen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebiets/Stadtgebiets ausdehnen.
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