Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - den Aufbau und die Bereitstellung einer nachhaltigen und optimalen Infrastruktur zur Förderung von Existenzgründern (insbesondere für Talente, Schüler, Studierende und sozial benachteiligte Gruppen). - die Durchführung von Projekten, Initiativen, Aktionen, Kampagnen, Seminaren, Beratungen, Schulungen und Workshops zur Förderung des Bewusstseins für das Thema Existenzgründung und Innovationen und zur Vermittlung der hierfür notwendigen handlungsspezifischen und sozialen Kompetenzen; - die Durchführung von Projekten, sowie Schaffung von Lern- und Austauschorten zur Förderung von Nachwuchsgründern, Gründern und Innovationen. - die Durchführung von Kongressen, Diskussionsforen, Workshops und Vorträgen als Austausch zur Förderung des genannten Zwecks zwischen den zweckmäßigen geförderten Personen einerseits und Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Kultur, Wissenschaft und Medien andererseits (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO); - die Durchführung von Wettbewerben, insbesondere auf kulturell-, wissenschaftlich- sowie innovationsförderndem Gebiet; - die Durchführung von Zielgruppenbefragungen mit Methoden der empirischen Sozialforschung, um Erkenntnisse über die Einstellungen und Bedürfnisse von Schülern, Studierenden, Nachwuchsgründern, Unternehmern und anderen Akteuren zu gewinnen.
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