Durchführung von wissenschaftlichen und allgemeinbildenden Veranstaltungen wie z. B. Festivals, Seminare, Workshops und Ausstellungen, die auf die Verbesserung des Austauschs und Verständnisses zwischen Wissenschaft und Gesellschaft abzielen und Wissenschaft als elementaren Teil der Gegenwartskultur festigen. Ein besonderer Fokus des Unternehmens liegt auf partizipativen, interdisziplinären und interaktiven Formaten sowie der Einbindung künstlerischer Elemente. So sollen neuartige und lebendige Begegnungsräume zwischen Wissenschaft und Gesellschaft geschaffen werden mit dem Ziel der Beförderung des Verständnisses für die Wissenschaft, eines offenen Dialogs und der interdisziplinären Zusammenarbeit. Die Gesellschaft verfolgt ausschießlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), - von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) sowie - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von wissenschaftlichen und allgemeinbildenden Ausstellungen, Seminaren, Workshops und Veranstaltungen, u.a. des STATE Festivals, die als Bürgerforen der interaktiven und erlebnisorientierten Erkundung gesellschaftlich relevanter Entwicklungen in der Wissenschaft, anhand einer künstlerischen Darstellung, dienen sollen. Die Zwecke werden im Einzelnen verwirklicht durch: - Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO): die Möglichkeit des interdisziplinären wissenschaftlichen Austausches und die Darlegung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Rahmen von Vorträgen und Podiumsdiskussionen, sowie die Weiterbildung junger Wissenschaftler, - Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO): die Präsentation, Bekanntmachung und Nutzung neuartiger künstlerischer Ausdrucksformen und Darstellungsweisen zur Verbindung wissenschaftlich-rationaler und künstlerischästhetischer Gesichtspunkte, sowie die Förderung internationaler und interdisziplinärer Zusammenarbeit und - Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO): die allgemeinverständliche und partizipative Darbietung und kritische Diskussion aktueller Forschungsergebnisse und Entwicklungen in der Wissenschaft und deren potentiellen Auswirkungen auf die Gesellschaft, sowie die Erkundung neuer Wege für die bürgerwissenschaftliche Teilnahme und Einbindung von Bürgern im Wissenschaftsprozess.
Unternehmensberatung
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.