Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen als persönlich haftende Gesellschafterin an Gesellschaften, deren Untenehmensgegenstand der Erwerb, die Erhaltung und der Ausbau von Versorgungsnetzen für Elektrizität, Straßenbeleuchtung, Gas, Wärme und Wasser für den/die Gesellschafter sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, einschließlich des Verpachtens, ist. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Untenehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die für sie geltenden Vorschriften der Gemeindeordung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere die §§ 107 ff., zu beachten. Sie hat im Sinne des § 109 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erreicht wird.
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