1. Vermittlung von Abschlüssen und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen (§ 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO) 2. Vermittlung von Abschlüssen von Bausparverträgen 3. Vermittlung von Abschlüssen von Versicherungsverträgen als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) 4. Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a des KWG und Vermittlung von Abschlüssen zum Erwerb von a. Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO) b. öffentlich angebotenen Anteilen an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO) als Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 S. 1 GewO) im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 des KWG 5. Durchführung der mit Nr. 1 bis Nr. 4 verbundenen Hilfsgeschäfte.
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