Erwerb und die Veräußerung bebauter und unbebauter Grundstücke, die Bebauung von Grundstücken im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung eigener und fremder Immobilien sowie Vermittlung des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehen, Lebensversicherungen, Bausparverträge wie auch Unternehmens- und Versicherungsberatung. Die Gesellschaft erbringt außerdem die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG ausschließlich von Anteilsscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) und/oder ausländische Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, das heißt lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, und/oder einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.
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