Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Förderung des Wohlfahrtswesens und der Wohlfahrtspflege, Förderung von Menschen mit Behinderung und selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den zum Unternehmensverbund um die Stephanus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Überlassung von Personal. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Leistungen im Bereich Personenbeförderung und Fahrdienstleistungen sowie Leistungen im Bereich des technischen Managements.
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