(1) Die Gesellschaft verfolgt die Zwecke öffentliche Gesundheitspflege und öffentliches Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe, Volks- und Berufsbildung, Wohlfahrtswesen, Flüchtlingshilfe, Behindertenhilfe, Sport sowie mildtätige Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist auch die finanzielle Förderung der genannten Zwecke einer anderen Körperschaft, oder die finanzielle Unterstützung der zuvor genannten Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, wobei die finanzielle Förderung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft des privaten Rechts voraussetzt, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Förderung von gemeinnützigen Maßnahmen und Einrichtungen, insbesondere zugunsten von Kindern, Jugendlichen und deren Familien: im Gesundheitsbereich, beispielsweise auf Palliativstationen; zur Betreuung, beispielsweise nach der Schule und in den Ferien; sowie durch Beratungsstellen; im Erziehungs- und Bildungsbereich: Unterstützung von Projekten in Kindergärten und Schulen, beispielsweise zur Sprachförderung, Stärkung sozialer Kompetenzen, Sensibilisierung für die Umwelt; im Bereich der Behindertenhilfe und des Wohlfahrtswesens durch Projekte zur Integration und Teilhabe; zur Unterstützung und Integration von Flüchtlingen; von Sportvereinen, vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit. (3) Der Gesellschaftszweck wird daneben insbesondere verwirklicht durch die gemeinnützige Durchführung von Informations- und Aufklärungsveranstaltungen im Gesundheitsbereich, beispielsweise zu gesunder Ernährung; Programmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, beispielsweise mit Nachhilfeunterricht, Kunst- und Musikkursen, Angeboten zur Bewegungsförderung; Veranstaltungen im Behindertensport; Sprachkursen für Geflüchtete; und vergleichbare Maßnahmen zugunsten von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. (4) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Förderung von mildtätigen Hilfsprojekten für bedürftige Kinder, Jugendliche und deren Familien, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder ihrer finanziellen Situation auf die Hilfe anderer angewiesen sind z.B. Betreuungsangebote für traumatisierte Kinder und Jugendliche, Unterstützung von Kinderhospizen. (5) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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