1) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, insbesondere die Förderung des Gesundheitswesens für Kinder und Jugendliche in Ländern der Dritten Welt;die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur und der Religion;die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Hilfe für geistig, körperlich und seelisch leidende Personen, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports;die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere der Physik und der Forschung am Max-Planck-Institut für Materialforschung in Stuttgart, Institut für Theoretische und Angewandte Physik der Universität Stuttgart;die allgemeine Förderung der Völkerverständigung, des wirtschaftlichen Ausbaus und der Zusammenarbeit mit Ländern der Dritten Welt, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes. 2). Die in Abs. 1 bezeichneten Zwecke werden, soweit sie nicht unmittelbar verwirklicht werden, insbesondere durch Zuwendungen an die Körperschaften verwirklicht, welche die in Absatz 1 genannten Gesellschaftszwecke fördern.
Sozialwesen
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