A) die Förderung der Anthroposophie als Weltanschauung i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO, b) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, c) die Förderung der Erziehung, d) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, e) des Umweltschutzes, die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten Zwecke durch gemeinnützige Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch Weitergabe von Mitteln an in- und ausländische Körperschaften. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Einrichtung und Unterhaltung einer Beratungsstelle für gemeinnützige Initiativen aus den Bereichen angewandter Anthroposophie (insbesondere der Anthroposophischen Medizin und Therapie, der Rudolf Steiner- und Waldorfpädagogik, der Heilpädagogik und Sozialtherapie, der Biologisch-Dynamischen Landwirtschaft sowie der dem Kulturimpuls verpflichteten ökologisch und nachhaltig arbeitenden gemeinnütziger Inititativen und ihrer Zusammenschlüsse) bei der Weiterentwicklung ihrer Impulse, der Kommunikation untereinander, der Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Initiierung Europäischer Bürgerinitiativen und Petitionen und der Beschaffung von Mitteln.
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