Engagement für das Gemeinwohl in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft: Die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Bildung, Volks- und Berufsbildung. Dieses Engagement gründet in Werten wie z.B. Gemeinsinn, Gerechtigkeit, Gewaltfreiheit, Toleranz, Solidarität, Selbstlosigkeit, Zuwendung zum Mitmenschen als der Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit des sozialen Miteinanders in der Gesellschaft. Die Gesellschaft arbeitet, sofern es der Verwirklichung ihres Zwecks dient, auch mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften (§ 58 Nr. 2 AO) und gesellschaftlichen Kräften zusammen, mit denen sie sich in ihren Zielsetzungen als verbunden erfährt. Der Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch die Planung, Durchführung bzw. Finanzierung von Bildungsprojekten und Maßnahmen wie z.B. die Gründung und den Betrieb von Kitas, als Träger von Schulen und/ oder des Ganztagsbetriebs (Hort) von Schulen, von Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendfreizeitarbeit, der Familienbildung.
Sozialwesen
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