Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordung. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch - Verwaltung und Pflege des künstlerischen Nachlasses des Bildhauers, Malers und Lyrikers Wolfram Beck; - Vergabe und Finanzierung von wissenschaftlichen Arbeiten und Publikationen im Zusammenhang mit der bildenden Kunst in Deutschland zwischen 1955 und 2005 sowie die Durchführung von Veranstaltungen hierzu; die Allgemeinheit wird über die vorgenannte Vergabe und über die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichung der Gesellschaft informiert; - Durchführung und Förderung von Ausstellungen und Lesungen; - Leihgaben an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und Schenkungen i.R. des § 58 Nr. 1 AO.
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