Förderung - von Naturschutz und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes - des Tierschutzes - der Jugen- und Altenhilfe - von Maßnahmen, die der Bildung, Ausbildung, Weiterbildung vor allem junger Menschen dienen - von Wissenschaft und Forschung - von Kunst und Kultur - des Denkmalschutzes und - der pflege - des Heimatgedankens und traditionellen Brauchtums, der Heimatpflege und - kunde - internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken - der Gleiberechtigung von Frauen und Männern - von Ehe und Familie - des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege - der Erziehung und Volks- und Berufsbildung - des Wohlfahrtswesens - des Sports - des demokratischen Staatswesens und - mildtätiger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordung (AO).
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