Förderung von Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben für Kinder, Jungendliche und junge Erwachsene mit chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen in allen Lebensbereichen im Sinne von § 52 der Abgabenordnung (AO). Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Betrieb und Förderung von Tagespflege- und Freitzeiteinrichtungen, den Aufbau und Betrieb von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und Angeboten zur Freizeitgestaltung. Ebenso sollen neue Wohnformen für junge Menschen mit Behinderungen erprobt und initiiert werden. Therapeutische, abulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sollen geprüft und zur Verbesserung der Versorgung der jungen Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen errichtet werden. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung seiner Zwecke anderen gemeinnützigen Unternehmen oder Vereinen anschließen, Tochtergeschellschaften errichten und die Errichtung von Stiftungen initiieren.
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