A. Die Bewirtschaftung, Errichtung, der Erwerb, die Veräußerung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen; die Beteiligung an Immobilienprojekten und Immobilien bzw. die Betreuung und Steuerung an Immobilienprojekten; b. Die Übernahme aller anfallenden Aufgaben im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen; c. Der Betrieb, die Entwicklung und Leitung von Projekten in Bezug auf erneuerbare und alternative Energien und allgemeinen Umweltschutz; d. Die Vermögensverwaltung von eigenem Vermögen; e. Der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen für den eigenen Bestand, wenn dadurch der Förderzweck unterstützt wird; f. Die bäuerliche Tätigkeit, die nach- und werthaltigen Ackerbau, gesunde nach- und werthaltige Viehzucht und -haltung, sowie ebensolche Holz- und Forstwirtschaft umfasst; g. Der Gartenbau und die damit verbundene Erzeugnisvermarktung; h. soziale sowie gesunderhaltende und gesundheitsfördernde Dienstleistungen, insbesondere die Übernahme der Pflege von alten und kranken Menschen; h. die Konzeptionierung von Pflegedienstleistungen und- einrichtungen, sowohl in umfassender Ausführung und Leitung als auch die dazu erforderliche umfassende Beratungsleistung zu deren institutioneller Erstellung; i. die Versorgung der Mitglieder mit Gütern und Dienstleistungen des originären täglichen und gelegentlichen Bedarfes, auch in sozialer, kultureller und Hinsicht des konsumorientierten menschlichen und gesellschaftlichen Bedarfes in öffentlichen und privaten Belangen.
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