A) die Vorbereitung und die Durchführung der Aus- und Fortbildung sowie der Prüfung in anerkannten Ausbildungsberufen in der kommunalen Verwaltung Baden-Württemberg;b) die Vorbereitung und Durchführung der Ersten und Zweiten Verwaltungsprüfung im Sinne von § 25 BAT;c) die Veranstaltung von sonstigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen;d) die Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Organisations- und Personalentwicklung. Die Veranstaltungen stehen allen Städten, Gemeinden sowie sonstigen Institutionen zur Teilnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Aufnahmetätigkeit offen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig;sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung.
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