Betrieb eines Architekturbüros, eines Städtebaubüros und eines Stadtplanungsbüros und die gemeinschaftliche Berufsausübung als Stadtplaner und Architekten, insbesondere durch die Übernahme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), wie Planung-, Beratung-, Überwachung- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Hochbaus und Städtebaus sowie der Stadtplanung sowie die Beratung, Planung, informelle Planung, Moderation, Forschung in Architektur, Städtebau, Stadtplanung und Landschaftsplanung. Die Übernahme von gewerblichen Leistungen sowie Beteiligungen an baugewerblichen Unternehmen sind ausgeschlossen.
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