Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Übernahme von Rechnungsprüfungen jeder Art, hauptsächlich von gesetzlichen Abschlußprüfungen, aktien- und handelsrechtlichen Sonderprüfungen, Gründungsprüfungen, Prüfungen von Geschäftsbüchern und Vermögensaufstellungen, Beratung und Vertretung von Auftragsgebern in Steuersachen sowie die Hilfeleistung bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Übernahme von Arbeiten, die mit der Wirtschaftsberatung kaufmännischer Unternehmen oder anderer Einrichtungen zusammenhängen, insbesondere Organisationsberatung Abwicklung und Konkursverwaltungen die Verwaltung und Betreuung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen aufgrund besonderer Verträge.
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