Verwaltung von Spezial-AIF als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 KAGB i. V. m. § 2 Abs. 4 KAGB ausschließlich zur erlaubnisfreien Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF. Dies beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen und die Übernahme von Leitungs- und Verwaltungsaufgaben sowie die Erbringung von Organisationsleistungen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem KWG, KAGB und/oder nach der GewO.
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