Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige - Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung: Zweck der Körperschaft ist die Förderung der christlichen Religion. (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO). Der Zweck der Körperschaft wird insbesondere verwirklicht durch: Durchführung von überkonfessionellen Treffen und Schulungen zur Ausrüstung und geistlichen Ermutigung der Teilnehmenden durch gemeinsame spirituelle und religiöse Erfahrungen, z.B. durch Lehre und Praktische Übungen. Einladung von Gastreferenten zu den Treffen und Schulungen. Anleitung zur Vertiefung und Pflege der persönlichen Gottesbeziehung. Förderung und Vernetzung von regionalen, überkonfessionellen Treffen. Mentoring von Teams. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Interessengemeinschaften
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