Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes und und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 der Abgabenordnung, sowie die Mittelbeschaffung für diesen Zweck. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Entwicklung und den Betrieb eines Online-Serviceportals, mit dem Verbrauchern die Möglichkeit gegeben wird, ausschließlich Anbieter von zertifizierten Ökostromverträgen auszuwählen und den Verbrauchern einen direkten Wechsel zu einem ökologischen Tarif zu ermöglichen, um hierdurch die Nachfrage nach und das Angebot von Energie aus erneuerbaren Energieträgern zu stärken und durch die Einsparung von CO2 zum Klimaschutz beizutragen. Zudem wird die Gesellschaft andere mildtätige und gemeinnützige Projekte sowie Körperschaften im In- und Ausland, welche den von der Gesellschaft verfolgten steuerbegünstigten Zweck oder andere gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung verfolgen, finanziell unterstützen. Bei inländischen Begünstigten muss es sich überdies um steuerbegünstigte Körperschaften oder um Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln. Die Weiterleitung von Mitteln der Gesellschaft an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, zeitnah aussagekräftige Rechenschaftsberichte über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesen Rechenschaftsberichten nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden, oder kommt der Empfänger der Mittel seiner Pflicht zur Vorlage der Rechenschaftsberichte nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die für die finanzielle Unterstützung erforderlichen Mittel werden durch Einwerben von Spenden und Schenkungen in Form von Geldleistungen beschafft. Sie können auch durch eine wirtschaftliche Betätigung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten gemäß der obigen Absätze 3 und 4 beschafft werden, wobei die wirtschaftliche Tätigkeit nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich erfolgen darf. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Zweck des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Energieversorgung
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