Anstalt des öffentlichen Rechts übernimmt auf dem Gebiet der Stadt Trier insbesondere folgende Aufgaben: - Abwasserbeseitigung nach § 52 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz i.V.m § 18a Wasserhaushaltsgesetz; - Wasserversorgung sowie die Versorgung mit Strom, Gas, Wärme; - öffentlicher Personennahverkehr; - Telekommunikation, unter Anderem Bau und Betrieb von Netzen zur Telekommunikation, insbesondere Glasfasernetze; - Versorgung mit Energiedienstleistungen; - Betrieb des Stadtbades; - Anmietung, Bau und Betrieb von Parkeinrichtungen; - Erbringung von Leistungen der kaufmännischen, technischen und infrastrukturellen Immobilienbewirtschaftung; - Erbringung von Dienstleistungen im Bereich geographischer Informationssysteme (GIS) und sonstiger Ingenieur- und Dienstleistungen; - Bau- und Betrieb von Nahwärmeanlagen sowie die Versorgung der Verwaltungs-, Dienst- und sonstigen Gebäude der Stadt Trier und der Einrichtungen, deren Träger die Stadt Trier ist, sowie ihrer Beteiligungsgesellschaften mit Wärme; - Betriebsführung bei der Stadtwerke Trier GmbH und deren Beteiligungsgesellschaften; - Straßenbeleuchtung.
Energieversorgung
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