Wahrnehmung von Berufsaufgaben eines Architekten nach Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 6 BauKaG, insbesondere Planungsleistungen nach den Leistungsphasen der HOAI; Projektmanagement, Projektentwicklung für fremde Projekte, Projektplanung, nicht jedoch Projektentwicklung für eigene Projekte, nicht jedoch Mängel- und Sachverständigengutachten und nicht jedoch Tätigkeiten nach § 34 c GewO.
Architekten
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