(1) Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Kunst und Kultur b) Förderung der Bildung (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Konzeption, Produktion, Präsentation und Organisation von Kulturprojekten, insbesondere zum zeitgenössischen Tanz, sowie weiterer performativer Künste und Formate; aa) Konzeption, Gestaltung und Durchführung von Veranstaltungen sowie Veranstaltungs-, Begegnungs- und Vermittlungsformaten für den Austausch zwischen Künstlern, Kunstorganisationen, Kunstförderern und Zuschauern; b) Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Kulturmanagements; bb) Qualifizierung/Fortbildung von Künstlern und Zuschauern/Laien im Bereich der zeitgenössischen Tanzkunst und Performance-Kunst. Die Gesellschaft agiert hierbei in regionalen, nationalen und internationalen Netzwerken. (3) Ein weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln zur Förderung der Kunst und Kultur durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die diese Mittel zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke unmittelbar und ausschließlich zu verwenden hat.
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