A) der Betrieb einer Funk- und Telefonzentrale und anderer Einrichtungen zur Vermittlung von Fahraufträgen im Personenverkehr an die angeschlossenen Taxi-Unternehmer oder zur Beförderung von Gegenständen, die in einem Personenkraftwagen befördert werden können; b) der Abschluß von Verträgen mit Dritten hinsichtlich aller mit einer Beförderung zusammenhängenden Fragen, insbesondere Verträge mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und sonstigen Großkunden und Institutionen; c) der Abschluß von Vereinbarungen mit öffentlichen Verkehrsträgern im Rahmen von Arbeitsteilung, Zusammenarbeit oder sonstigen Konzepten zur Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs; d) das Inkasso von Beförderungsentgelten; e) die Wahrnehmung sonstiger Aufgaben zur Erreichung oder Förderung des Genossenschaftszwecks. Die Genossenschaft kann sich zur Erreichung ihres Zweckes und zur Verwirklichung der Gegenstände des Unternehmens an anderen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zulässig.
Taxiunternehmen
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