Förderung von Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten des genannten Zwecks (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). Techeroes ist eine Wissens- und Technologietransfereinrichtung und Innovationsmittler, deren Zweck darin besteht Bildung, insbesondere digitale Bildung und damit verbundene Kompetenzen (21st. Century Skills), zu fördern. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: a. Durchführung von Unterrichtseinheiten, Workshops, Camps und Seminare zur Förderung von Kompetenzen wie: -digitale Medien Kompetenzen (allgemeine und technische Anwendungsfähigkeiten, Programmierkenntnisse, Kommunikation, Kollaboration, Sicherheit, digitale Geschäftsmodelle) -menschliche-, soziale-, kulturelle- und emotionale Kompetenzen -mathematische Kompetenzen, -lese-, Srapchen und schriftliche Kompetenzen, -interpersonelle und interkulturelle Kompetenzen, -Gesundheitskompetenz (Sport & Ernährung), -ökonomische Kompetenzen, -Umwelt- und Naturkompetenzen b. Beratung von Menschen (insbesondere Familien, Kinder und andere Interessierte) zum Thema Bildung, Digitalisierung und Förderung der Kernkompetenzen des 21. Jahrhunderts. c. Beratung von Organisationen (Unternehmen, Bildungseinrichtungen und deren Träger, öffentliche Einrichtungen) zum Thema Bildung, Digitalisierung und Kompetenzen des 21. Jahrhunderts. d. Planung und Umsetzung von digitalen Bildungsprojekten (Ausschreibung, Beratung, Implementierung, technischer Service) e. Ausarbeitung und Verbreitung von Informationsmaterial und Durchführung von Informationsveranstaltungen f. Organisation eigener Veranstaltungen (Diskussionsforen, Informationsversanstaltungen) g. Betrieb unabhängiger Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung im Bereich der Bildung (insbesondere in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Deep Learning) oder Ergebnisse solcher Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten oder zu verwerten. h. Stärkung der Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen und Wirtschaft Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.
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