Halten von Beteiligungen an Unternehmen, die zur kommunalen/regionalen Daseinsvorsorge und öffentlichen Aufgabenerfüllung, insbesondere im - Versorgungsbereich (Wasser, Strom, Gas, Wärme, Kälte, Beleuchtung), - Entsorgungsbereich (Abfall, Abwasser, Reinigung), - Bereich des öffentlichen Nahverkehrs - Dienstleistungsbereich, insbesondere Beratung, Telekommunikation, Datenverarbeitung und Datentransport, Transport und Mobilität, Umweltanalytik, Verfahrenstechnik, Immobilienwirtschaft und in anderen kommunalen Bereichen in der Landeshauptstadt Dresden und der angrenzenden Region tätig sind. Das Halten von Beteiligungen erfolgt durch die Errichtung oder den Erwerb von oder die Beteiligung an Gesellschaften und Unternehmen sowie der Wahrnehmung der Rechte aus diesen Beteiligungen. Die Gesellschaft übt die einheitliche Leitung im Sinne des § 18 Aktiengesetz bezüglich der Beteiligungen aus. Gegenstand der Gesellschaft sind auch Tätigkeiten, die zur Vorbereitung von Unternehmensgründungen, zur Beteiligung an Unternehmen oder zur Aufgabenübernahme erforderlich sind. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Planung, der Bau, der Erwerb und der Betrieb von Anlagen zur - Erzeugung, Verteilung und Vertrieb von Strom, Wärme und Kälte, - Beschaffung, Erzeugung, Verteilung und Vertrieb von Gas jeder Art, - Versorgung mit Trink- und Brauchwasser, - Abwasserentsorgung, - Abfallbehandlung, - Stadtbeleuchtung, - Sicherung des öffentlichen Nahverkehrs, - Dienstleistung (Telekommunikation, Datenverarbeitung und Datentransport, Umweltanalytik und Verfahrenstechnik) und in anderen kommunalen Bereichen.
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