Errichtung und Betreibung von Einrichtungen, insbesondere von Kindertagesstätten, Horteinrichtungen und sonstigen Bildungseinrichtungen zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern i. S. d. § 1 SGB VIII mit den Zielen: a) zur Lösung der Probleme unserer Kinder und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich beizutragen; die Verbesserung ihrer Schul- und Bildungssituation zu fördern und Alternativen zu entwickeln, um einen Beitrag zum gleichberechtigten und toleranten Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft zu leisten, b) dafür zu sorgen, dass die Erziehungsberechtigten an der Lösung der Erziehung- und Bildungsprobleme unserer Kinder mitwirken und Einfluss nehmen können, c) die notwendigen Aktivitäten zu entwickeln, damit unsere Kinder sowohl die Möglichkeiten und Erfahrungen aus ihrer Herkunftskultur als auch die ihres Umfeldes nutzen können und somit in physischer und psychischer Gesundheit aufwachsen, mehrsprachig/interkulturell erzogen und ausgebildet werden.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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