Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Kunst und Kultur, des Umwelt- und Klimaschutzes, der Völkerverständigung sowie der Bildung. Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Trägerschaft eines neuen Instituts für Höhere Studien (Institut), das sich sowohl der Erforschung akuter gesellschaftlicher Herausforderungen als auch der Erarbeitung konkreter Lösungsvorschläge widmet. Zu diesem Zweck sollen international führende sowie Nachwuchs- Wissenschaftler, einflussreiche Journalisten, Aktivisten, Künstler und Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenkommen, um interdisziplinär Visionen und Lösungswege für die drängendsten ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu entwickeln. Das Institut setzt dieses Ziel um, indem es u.a. - Forschungsvorhaben und -gruppen fördert; - Stipendien an in- und ausländische Wissenschaftler, Journalisten und Künstler vergibt oder mit diesen Arbeitsverträge abschließt oder für Forschungsprojekte Honorare zahlt; - in- und ausländischen Wissenschaftlern, Journalisten und Künstlern Wohnraum und Verpflegung zur Verfügung stellt und so einen Ort für wissenschaftlichen Austausch und Begegnung schafft; - Expertengespräche, Workshops und Symposien im Zusammenhang mit den Forschungsprojekten durchführt. In Workshops werden zu den einzelnen Forschungsprojekten Arbeitsgruppen gebildet, die sich einmalig oder in regelmäßigen Sequenzen gesellschaftlicher, wissenschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Fragen im wissenschaftlichen Diskurs widmen und Lösungsmöglichkeiten z.B. für Krisen erarbeiten. In Expertengesprächen soll z.B. der Inhalt des wissenschaftlichen Diskurses erweitert und bekannt gemacht werden, Symposien und Konferenzen dienen der Öffnung der Forschungsprojekte zum Dialog und der Vorstellung der gewonnenen Erkenntnisse; - Ausstellungen, Installationen und sonstige künstlerische Aktionen organisiert und finanziert, die zur Klärung der in den Forschungsprojekten entwickelten Fragestellungen und zur öffentlichen Debatte anregen; - internationale und intersektorale Diskursplattformen bereitstellt. Die Gesellschaftszwecke werden zudem verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Zusammenhang mit der Unterhaltung des Instituts, namentlich mit den Tochter- und Enkelgesellschaften sowie sonstigen verbundenen Unternehmen der Gesellschaft. Eine solche Kooperation besteht insbesondere mit der The New Institute Service gGmbH. Die Gesellschaftszwecke werden ferner durch die Zusammenarbeit mit ausgewählten, internationalen Universitäten, Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studierenden verwirklicht. Die Förderung wird den jeweiligen Einrichtungen unmittelbar gewährt. Die Weiterleitung von Mitteln an Einrichtungen im Ausland, die dort vergleichbare steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, erfolgt nur, sofern sich die Empfänger verpflichten, der Gesellschaft mindestens einmal pro Jahr einen ausführlichen Mittelverwendungsbericht mit entsprechenden Nachweisen zu übersenden, damit die Gesellschaft die steuerbegünstigte Verwendung der Mittel ihrem Finanzamt gegenüber nachweisen kann. Für Zuwendungen an in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Körperschaften privaten Rechts mit Sitz in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum müssen diese selbst steuerbegünstigt sein.
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