1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Erziehung, von geflüchteten Menschen und Menschen mit Behinderung, (ehemaligen) Strafgefangenen und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten vorgenannter steuerbegünstigter Zwecke. Umfasst sind Aufgaben der Beratung, Betreuung, Begleitung, Assistenz, Pflege, Wohnangebote sowie weitere Leistungen und Unterstützung von Personen, die aus physischen oder psychischen Gründen, infolge ihrer sozialen, familiären oder ausbildungsbedingten Situation der Hilfe bedürfen, unabhängig vom Alter, Geschlecht, Religion, von der Weltanschauung, Abstammung oder Herkunft. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Daneben wird der Gesellschaftszweck aber auch verwirklicht unmittelbar durch Errichtung, Erweiterung und Unterhaltung von ambulanten, teilstationären, stationären sowie quartiersbezogenen Einrichtungen, Diensten und Angeboten, wie durch den Betrieb von Altenwohn- und Pflegeheimen, pädagogischen Einrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Wohnheimen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Krankenhäuser und Kliniken, Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsstätten, ambulanten Diensten, Beratungsstellen und durch weitere diakonische Arbeit einschließlich der Bereitstellung von Räumlichkeiten und Angeboten religiöser Betätigung wie Gottesdiensten, Andachten und Seelsorge, die Trägerschaft aufgaben- und handlungsbezogener wissenschaftlicher Institute und Erteilung entsprechender Forschungsaufträge sowie durch eine breite und vielfältige Öffentlichkeitsarbeit. 4. Der Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht werden durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung Johannesstift sowie der Evangelisches Johanneswerk gGmbH und Gesellschaften, an denen die Stiftung Johannesstift oder die Evangelisches Johanneswerk gGmbH mittel- oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Verbundgesellschaften) zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsleistungen wie bspw. Nutzungsüberlassungen und Vermietungen, insbesondere die Überlassung der Immobilien und Mobilien für den Betrieb von Altenwohn- und Pflegeheimen, pädagogischen Einrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Wohnheimen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, stationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens, Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsstätten, ambulanten Diensten, Beratungsstellen, einschließlich Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben zur Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt zudem durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen (dazu können gehören: Verwaltungs- und Serviceleistungen insbesondere im Finanz-, Rechnungs- und lmmobilienwesen sowie im Controlling, Management- und Beschaffungsleistungen, Malerleistungen und weitere allgemeine Verwaltungsleistungen (unter anderem Parkraummanagement und Postverteilung), Bezug von Medien wie beispielsweise Strom und Erdgas, Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Bereichen der Energieversorgung, Bezug von IT Produkten und Dienstleistungen; insbesondere IT -Betrieb, IT -Hardw
Sozialwesen
Heime
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