Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gemäß §§ 1 und 2 des Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) in seiner jeweils geltenden Fassung unter Berücksichtigung der nach § 4 ABKG geltenden Berufspflichten, insbesondere Übernahme und Durchführung von Planungsleistungen - alle Leistungsphasen gemäß HOAI -, auch als Generalplanungsleistungen sowie Projektsteuerungs- und Projektentwicklungsleistungen.
Ingenieurbüro
Architekten
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