Nach § 2 Absatz 5 KAGB registrierten AIF-KVG und intern verwalteten Publikums-AIF in Form einer Kommanditgesell-schaft ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festge-legten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage unter Beachtung der §§ 261 bis 272 KAGB. Dies Gesellschaft investiert in a) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zuge-lassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind (§ 261 Absatz 1 Nr. 4 KAGB), b) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maß-gabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländisch geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleich-baren Anforderungen unterliegt (§ 261 Absatz 1 Nr. 6 KAGB), c) Wertpapiere gemäß § 261 Absatz 1 Nummer 7 i.V.m. § 193 KAGB und/oder d) Bankguthaben gemäß § 261 Absatz 1 Nummer 7 i.V.m. § 195 KAGB. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu er-greifen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen oder diesen fördern.
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