2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" §56, 57 der Abgabenordnung (AO). 2.2 Zweck der Gesellschaft ist (i) die Förderung der Erziehung und Volksbildung, im Sinne des §52 Absatz 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, (ii) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, im Sinne des §52 Absatz 2 Nr. 15 der Abgabenordnung, sowie die (iii) Förderung des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung im Sinne des §52 Absatz 2 Nr. 12 der Abgabenordnung. 2.3 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: (a) die Förderung der Erziehung und Volksbildung - Die Konzeption und Durchführung von Schulungs- und Bildungsmaßnahmen rund um fairen und nachhaltigen Konsum, um die Sensibilisierung und Bildung der Gesellschaft zu fördern. (b) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit - Das übergeordnete Ziel ist die Armutsbekämpfung in Textilproduktionsländern und den Ländern des Globalen Südens. Dies wird verwirklicht durch die Verteilung von finanzieller Unterstützung, welche die Lebens- und Arbeitsbedingungen von wirtschaftlich bedürftigen Arbeiter*innen und ihren Familien in (globalen) Lieferketten verbessert und deren menschliche Grundbedürfnisse stillen hilft. Insbesondere verwirklicht wird der Satzungszweck, durch das Sammeln von globalen Trinkgeldern im Globalen Norden für Menschen in den Ländern des Globalen Südens mittels eines Moduls (Plug-ln) für Onlineshops und Einzelhandel, das in effizienter Weise die Zahlung von direkten Spenden und Schenkungen an Arbeiter*innen in Entwicklungsländern ermöglicht. Die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit wird ebenfalls verwirklicht durch die Planung und Durchführung von Projekten, welche die Missstände in den Fabriken ermittelt und darauf hinweist, durch Projekte welche die Lücke zwischen Mindestlöhnen und existenzsichernden Löhnen im internationalen Handel schließen oder reduzieren hilft, und die Lebensbedingungen von finanziell bedürftigen Menschen verbessert. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch Informationsveranstaltungen, sowie durch Spendenaufrufe und Spenden Sammelaktionen. (c) die Förderung des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung - Aufbau und Etablierung von Beschwerdemechanismen vor Ort in den Produktionsstätten in Textilproduktionsländern und den Ländern des Globalen Südens, damit Arbeiter*in- nen auf Missstände schnell und sicher hinweisen können. Förderung des Dialogs und die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteursgruppen aus der Privatwirtschaft, dem Nichtregierungssektor und der Gesellschaft und die Etablierung von Maßnahmen in Bezug auf die Verbesserung der Arbeits- und Arbeitsschutzbedingungen vor Ort.
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