1. die Akquisition, Planung, Durchführung des Personennah-, Schüler- und Gelegenheitsverkehrs und die Verteilung von Verkehren mit Kraftfahrzeugen und hiermit zusammenhängende Nebengeschäfte, die der Förderung des Hauptgeschäftes dienen, im Rahmen und unter Beachtung des EU-Beihilfenrechts und des Vergaberechts. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, insbesondere a) Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs, freigestellten Schülerverkehrs und Gelegenheitsverkehrs zu übernehmen und zu erbringen, b) Konzessionen nach dem PBefG zu erwerben und sich an Ausschreibungen zu beteiligen, c) die Aufgabe der Betriebsführung nach dem PBefG zu übernehmen.
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