Förderung der Jugendhilfe. Zur Verwirklichung dieses Satzungszweckes werden insbesondere für Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen und benachteiligten Familien oder aus Kinder- und Jugendheimen verschiedene außerschulische Aktivitäten, wie z. B. Workshops oder Ausflüge zu Kon-zerten und Stätten der Kunst, Musik und Popkultur organisiert und von der Gesellschaft durchgeführt, um ihnen einen besseren Zugang zu wichtigen Bereichen der Kultur und Musik zu verschaffen und ihre Entwicklung zu fördern. Hierdurch soll diesen Kindern eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung ermöglicht, ihre allgemeinen, intellektuellen und emotionalen Fähigkeiten gefördert und neue Talente entdeckt werden. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist Förderung von Kunst und Kultur. Zur Verwirklichung des Satzungszweckes der Förderung von Kunst und Kultur werden Konzerte organisiert und durchgeführt. Außerdem veranstaltet die Gesellschaft Meet & Greets mit bekannten Künstlern, um das Interesse der Kinder und Jugendlichen an Musik und Kultur zu fördern. Sie kommen in Berührung mit Künstlern und Musikern, können gemeinsam musizieren, sich kreativ entfalten und Ideen und Er-fahrungen austauschen.
Sozialwesen
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