Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräußern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich daran beteiligten oder deren Geschäftsführung oder Verwaltung übernehmen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. Darüber hinaus ist die Gesellschaft zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung der Ziele des Gesellschaftsvertrages notwendig oder nützlich erscheinen.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.