Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung und die Förderung der Erziehung, Volks und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung. Insbesondere die transferorientierte Forschung im Gebiet von optimierten, assistierten, hochautomatisierten und autonomen Systemen. Hierzu werden wissenschaftliche Erkenntnisse unter Anwendung systematischer und wisschenschaftlicher Methoden zur konkreten, anerkannten Umsetzung und Anwendung in die Wirtschaft und Gesellschaft transferiert. Das Unternehmen führt in diesem Rahmen frei gewählte Forschungsvorhaben, kooperative und interdisziplinäre Forschung und Vertragsforschung durch, zu denen noch nicht ausreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen. Die Gesellschaft kann hierzu Forschungsinstitute und ähnliche Einrichtugen errichten und unterhalten. Die transferorientierte Forschung erfolgt mit eigenen Personalressourcen oder im Verbund mit anderen Wissenschafts-, Forschungs- und Transfereinrichtungen. Die erzielten Ergebnisse werden der Allgemeinheit transparent und zeitnah über die eprobte Technologie- und Wissentransferinstrumente zur Verfügung gestellt.
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