1. Projektmanagement und Beratung. 2. Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen (Immobilienmakler gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO). 3. Den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des 34 i Absatz 1 Satz 1 GewO, zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen (Darlehensvermittler gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 GewO). 4. Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswert von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte zu verwenden (Bauträger gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a GewO). 5. Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen (Baubetreuer gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b GewO).
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