Für die Steuerberatungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen 2. betriebswirtschaftliche Beratungen und Begutachtungen 3. treuhänderische Verwaltung 4. die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der TPW GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ("TPW KG"). Ausgeschlossen sind alle mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters unvereinbaren Tätigkeiten, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, wie bspw. Handels- und Bankgeschäfte.
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