Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (in der jeweils gültigen Fassung). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rücklagen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zu bilden. Die Gesellschaft bewahrt Neutralität in Hinblick auf Religion, Rasse und politische Überzeugung. Die Gesellschaft verfolgt besonders nachstehend aufgeführte Ziele, die ihren Ursprung im freiheitlich-humanistischen Menschenbild haben: - beim Aufbau der sozialen Infrastruktur in Deutschland mitzuhelfen, - rat- und hilfesuchenden, Not leidenden und anderen Personen, insbesondere Jugendlichen, alten, kranken und behinderten Menschen Hilfe zu geben, - allgemeine sozialpädagogische, pflegerische und therapeutische Aufgaben zu erfüllen - Weiterbildungsmöglichkeiten zu vermitteln - berufliche, gesellschaftliche und politische Fort- und Weiterbildung zu organisieren und durchzuführen -die Völkerverständigung und die internationale Jugend- und Sozialarbeit sowie Wohlfahrtspflege zu fördern - schwer vermittelbare Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, insbesondere benachteiligte Jugendliche und Behinderte, beruflich zu qualifizieren und/oder sozialpädagogisch zu betreuen sowie zu beschäftigen, um dadurch deren Eingliederung in den Arbeitsprozess selbstlos zu fördern. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch - Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe - Austauschprogramme für Erwachsene und Jugendliche - Fortbildungsseminare und -kurse für Jugendliche und Erwachsene - Einrichtungen und Maßnahmen für Suchtkranke und psychisch Kranke - Pflegedienste für Schwerkranke - Arbeitstherapeutische Beschäftigungsmaßnahmen - ambulante und teil-/stationäre Beratungs-, Vorsorge-, Betreuungs-, Behandlungs- oder Pflegedienste für Bedürftige, insbesondere behinderte, ältere oder kranke Menschen -Die Beobachtung und Begleitung von Entwicklungen und Problemstellungen in der allgemeinen Wohlfahrtspflege sowie die Auswertung fachlicher bzw. wissenschaftlicher Erkenntnisse auf diesem Gebiet. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Rehabilitationseinrichtungen zu errichten und zu betreiben. Die Gesellschaft kann unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Satzungszwecks dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen im Sinne von § 2 gründen, übernehmen oder sich an bestehenden Einrichtungen mit ähnlicher Zielsetzung beteiligen. Die Gesellschaft fördert die internationale Verständigung und den Austausch und die Zusammenarbeit in der Wohlfahrtspflege. Sie ist auch berechtigt, im Ausland soziale Einrichtungen zu errichten oder zu betreiben. Sie kann mit Partnern im Ausland gemeinsame Träger der Wohlfahrtspflege gründen oder sich an Trägern und Einrichtungen im Ausland beteiligen.
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