Vermittlung von Versicherungsverträgen als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO auf Grundlage einer entsprechenden Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Satz 1 GewO innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie - in Ausnutzung der europäischen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 4 und 6 der Richtlinie (EU) 2016/97 (Versicherungsvertriebsrichtlinie) - in sämtlichen anderen Jurisdiktionen der Europäischen Union unter Einschluss aller hiermit in Zusammenhang stehenden Geschäfte zum Zwecke der Gewinnerzielung. Die Gesellschaft erbringt außerhalb der in § 34d GewO beschriebenen zulässigen Tätigkeitsinhalte eines Versicherungsvermittlers keine Rechts- oder Steuerberatung und ist nicht befugt, sich bei Erbringung ihrer Dienstleistungen Besitz an Geldern oder sonstigem Eigentum des Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und geschäftlichen Maßnahmen berechtigt, die den Unternehmensgegenstand nach vorstehendem Absatz 1 zu fördern geeignet erscheinen. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, im In- und Ausland Tochtergesellschaften zu gründen, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen - auch als persönlich haftender Gesellschafter - zu beteiligen, andere Unternehmen zu erwerben, die Geschäftsführung anderer Unternehmen zu übernehmen oder deren Geschäftsbetrieb anderweitig in eigener Verantwortung zu betreiben, soweit dies der Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes nach Absatz 1 dient. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise durch Tochter-, Beteiligungs- oder Gemeinschaftsunternehmen auszuüben, ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen auszugliedern oder verbundenen Unternehmen zu überlassen oder sich auf die Verwaltung von Beteiligungen an verbundenen Unternehmen zu beschränken.
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