Zur Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten als Voraussetzung zum Erwerb des großen und kleinen Personenbeförderungsscheins, -zum Nachweis der fachlichen Eignung zum Beruf des Personenverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr gem. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, zum Nachweis der fachlichen Eignung als Voraussetzung zur Berufsausübung eines Unternehmers des Taxen- und Mietwagenverkehrs; zur Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse für den Beruf im Bereich der gesetzlich geregelten Personenbeförderung, Buchhaltungs- und Abrechnungsservice, Schulung und Ausbildung zum Nachweis der Berufsausübung des Personenpflegedienstes einschließlich Fortbildungsveranstaltungen hierzu sowie alle mit den vorstehenden Unternehmensgegenständen mittelbar und unmittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung und der Betrieb eines Taxiunternehmens zum Zwecke der Personenbeförderung.
Unterricht & Erziehung
Taxiunternehmen
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