1.Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsge-sellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und be-rufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO und § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere a)die Beratung und Vertretung von Auftraggebern bei der Erfül-lung ihrer steuerlichen Verpflichtungen b)Erstellungen, Überprüfungen und Überwachungen von Ge-schäftsbüchern, Konten, Vermögensaufstellungen und Jahres-abschlüssen im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmun-gen. 2. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Stellung als Komplementär-GmbH bei Wirtschaftsprüfungs- und/oder Steuerberatungsgesell-schaften zu übernehmen. 4. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind ( § 47 WPO, § 34 StBerG). Sie ist des weiteren berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks not-wendig und nützlich erscheinen.
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