Förderung und Umsetzung der Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, des Schutzes von Ehe und Familie, der Hilfe für Behinderte. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung der theoretischen und praktischen Arbeit irn Bereich der ambulanten und stationären sozialpädagogischen und sonderpädagogischen Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII (KJHG) in den jeweils geltenden Fassungen. Durch die intensive Betreuung und Begleitung von Familien bzw. alleinerziehenden Einzelpersonen sollen diese durch die folgenden "Hilfen zur Erziehung" in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt und Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht werden. Die Gesellschaft leistet somit praktische und theoretische Arbeit insbesondere auf dem Gebiet der Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff SGB VIII sowie Eingliederungshilfen gem. SGB XII. Es werden insbesondere folgende gesetzliche Leistungen angeboten: a) Begleiteter Umgang gem. § 18,3 SGB VIII in Verbindung mit § 1684 BGB: Die Aufgabe des Begleiteten Umgangs besteht darin, bei konfliktreichen Trennungen eine einvernehmliche Umgangsregelung mit den Beteiligten zu erarbeiten. Zwischen den zerstrittenen Parteien wird eine Vermittlung angeboten, um eine Konfliktlösung ohne gerichtlicher Entscheidung zu erwirken. b) Soziale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII: Die soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot zum sozialen Lernen in Gruppen für Kinder und Jugendliche. Es finden zeitlich befristete, themenzentrierte oder fortlaufende pädagogische Gruppenangebote sowie Beratungen und Betreuungen mit minderjährigen Kindern sowie volljährigen, jungen Erwachsenen und deren Eltern in Krisen ihrer Entwicklung statt. c) Erziehungsbeistand/Betreuungshilfe gem. § 30 SGB VIII: Die Aufgabe einer Erziehungsbeistandschaft besteht darin, Probleme von Minderjährigen und volljährigen, jungen Erwachsenen unter Einbezug ihres sozialen Umfeldes zu bearbeiten. Gegenstand der Betreuung sind insbesondere die Eltern-Kind-Beziehung, schulische Probleme des Kindes/jungen Erwachsenen sowie andere soziale Bezüge (z.B. Freizeit, Freundeskreis). d) Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII: Diese ambulante Hilfe zur Erziehung bezieht sich auf die gesamte Familie und hat das Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe in verschieden Bereichen des Alltagslebens zu leisten z.B. materielle Situation, Eltern-Kind-Beziehung, Paarbeziehung sowie die Weitervermittlung an andere Fachdienste. e) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII: Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer derartigen Unterstützung zur sozialen Integration und einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. f) Eingliederungshilfe gem. § 52/53 SGB XII: Dieses Angebot richtet sich an körperlich, geistig und seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Im Bedarfsfall werden die Eltern, soziale Kontakte und das Umfeld in die Arbeit mit einbezogen. Der Schwerpunkt ist die Annahme und Umgang mit den jeweiligen Beeinträchtigungen. g) Unterbringung in Pflegefamilien gem. § 33 SGB VIII: Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bedingungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Erziehungsform bieten. h) Stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen gem. § 34 SGB VIII: Stationäre Hilfen sollen Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angebo
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