Wertguthaben der Arbeitnehmer, die bei Unternehmen der TRUMPF-Gruppe in Deutschland beschäftigt sind oder waren, aus Altersteilzeitverträgen oder sonstigen Vereinbarungen nach § 7 Absatz 1 a SGB IV sowie die auf diese Wertguthaben entfallenden Anteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag gegen das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit der betreffenden Unternehmen abzusichern. Die Absicherung erfolgt in der Weise, dass jedes an der Altersteilzeit teilnehmende Unternehmen bei einem Kreditinstitut oder Fondsanbieter seiner Wahl ein Wertpapierkonto (Sicherungskonto) zur Sicherung des auf das betreffende Unternehmen zur Sicherung der Ansprüche nach Abs. 1 entfallenden Gesamtsicherungsbetrages eröffnet und dem Kreditinstitut oder Fondsanbieter bereits vorhandene Rentenpapiere oder einen Geldbetrag zum Erwerb von Rentenpapieren oder von Fondsanteilen eines Geldmarktfonds in Höhe des jeweiligen auf dieses Unternehmen entfallenden Gesamtsicherungsbetrages zur Verfügung stellt. Die Rentenpapiere und die Fondsanteile werden in das jeweilige Sicherungskonto eingebucht, und dieses wird an die Gesellschaft verpfändet. Die Pfandrechte dienen jeweils zur Sicherung des jeweiligen Gesamsicherungsbetrages aller dem jeweiligen verpfändenden Unternehmen angehörenden Arbeitnehmer, die eine Vereinbarung im Sinne von Absatz 1 abgeschlossen haben.
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