Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtiich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 33 und 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere: 1.1 Die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solcher von Jahresabschlüssen einschließlich der Aufstellung von Bilanzen und Vermögensübersichten; 1.2 Die Beratung, Vertretung und Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich der Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten sowie bei der Erfüllung von Buchführungspflichten inclusive der Erstellung von und Hilfeleistung bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen; 1.3 Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, z. B. 1.3.1 die wirtschaftliche Beratung bei der Gründung, Umwandlung, Sanierung, Auflösung oder bei dem Verkauf von Unternehmen, beim Abschluss von Verträgen, bei der Gründung und Unterhaltung betrieblicher Versorgungseinrichtungen, bei Finanzierungen von Projekten bei Aufstellung von Budgets und Wirtschaftlichkeitsberechnungen; 1.3.2 die Unternehmens- und Organisationsberatung; 1.3.3 die Beratung bei der Einrichtung von Datenverarbeitungsanlagen und der Erstellung von Programmen, soweit letztere nicht technischen Zwecken dienen. 1.3.4 die Wahrung fremder Interessen als Vermögens-, Haus- und Grundbesitzverwalter, als Betreuer von Kreditsicherheiten bei der Durchführung außergerichtlicher Vergleiche; 1.4. die treuhänderische Verwaltung, z. B. die Tätigkeit als gesetzlicher und rechtsgeschäftlicher Treuhänder; 1.5 die berufsübliche Erstattung von Gutachten einschließlich der Erstellung versicherungs-mathematischer Gutachten für die Bildung und Überprüfung von Pensions- und sonstigen Rentenrückstellungen und für die Gründung und Unterhaltung von Pensionskassen und ähnlichen Versorgungseinrichtungen, auch soweit dazu elektronische Datenverarbeitungsmaschinen benutzt werden. 1.6 die Tätigkeit als 1.6.1 Zwangsverwalter, Sequester, Liquidator, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Pfleger, Vormund (nur Sorge für das Vermögen des Mündels), 1.6.2 Schiedsrichter oder Schiedsgutachter; 1.7 Die rechtliche Bearbeitung in Angelegenheiten, mit denen die Gesellschaft beruflich befasst ist, soweit diese mit den Aufgaben der Gesellschaft in unmittelbarem Zusammenhang steht.
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