(1) Zweck der Gesellschaft ist das gemeinnützige Engagement und die Förderung auf den Gebieten Bildung und Erziehung sowie Sport und der Jugendhilfe. Gefördert werden sollen Projekte auf diesen Gebieten, wenn es sich bei den Empfängern um jeweils steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung handelt. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck unmittelbar selbst insbesondere durch die Durchführung und Unter- stützung von Betreuungsprojekten an Schulen im Rahmen der offenen Ganztagsschulen. Die Tätigkeit der Gesellschaft zur Erreichung ihres Förderzweckes ist nicht auf diese Projekte beschränkt. (3) Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegen- stand beteiligen, sie erwerben und die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen, wenn es sich jeweils um steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung handelt. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen berechtigt.
Unterricht & Erziehung
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