Durchführung von Geschäften einer Überwachungsorganisation nach Ziff. 7.2. der Anlage VIII b StVZO sowie sämtliche Tätigkeiten und Aufgaben, die in einer Überwachungsorganisation nach Ziff. 7.2. der Anlage VIII b StVZO wahrgenommen werden dürfen und dem Geschäftsablauf sowie der Zweckbestimmung einer Überwachungsorganisation dienen. Die Durchführung der Tätigkeiten erfolgt im Auftrag des Technischer Überwachungsverein Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V. und auf Rechnung der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, diese handelnd auf Grundlage des Vertrages vom 19.06.1998 über die Geschäfte einer Überwachungsorganisation in den Ländern Brandenburg und Berlin mit dem Technischer Überwachungsverein Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V., der in den Ländern Brandenburg und Berlin als Überwachungsorganisation nach Ziff. 7.2. der Anlage VIII b StVZO amtlich anerkannt ist.
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