Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe insbesondere verwirklicht durch Durchführung von Schulungen, wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe und Unterstützung von Forschungsaufträgen, Recherche, Bewertung und Zurverfügungstellung von Informationen, Förderungen von Unternehmensgründung und Initiativen Dritter, Aufbau und Betrieb von Kompetenzzentren, Kooperation mit Bildungseinrichtungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die notwendig oder nützlich erscheinen, um den Gesellschaftszeck zu erreichen. Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Reihenfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Einrichtungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen einrichten.
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