Betrieb einer Tanzschule. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nur mit Genehmigung ausgeführt. Der Gesellschaft ist es gestattet, sämtliche Neben- und Hilfsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Tanzschule, einschließlich der Vermietung und Bewirtung von Tanzschülern auszuführen, sofern Genehmigungen vorliegen.
Unterricht & Erziehung
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